Lesen Sie die Stellungnahme von Bürgermeister Olaf Hausmann aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17. Mai 2021, die von uns als SPD-Fraktion in allen Punkten unterstützt wird.

Vorweg:
Sicherstellung der Kinderbetreuung ist neben dem Thema Brand- und Katastrophenschutz die Top-Priorität in unserer Aufgabenwahrnehmung

Wir richten uns nach den gesetzlichen Grundlagen; Kinderförderungsgesetz (KiföG); Gute Kita Gesetz; Hessischer Bildungs- und Erziehungsplan (BEP).

In den letzten Jahren haben sich folgende Herausforderungen immer stärker herausgebildet:

  • Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Betreuung – Kitaentwicklungsplan
  • Strategieentwicklung, die eine bedarfsorientierte, nachhaltige Kinderbetreuungslandschaft zum Ziel hat
  • Umsetzung des Gute Kita Gesetzes
  • Sicherung der Qualität – Konzeptionelle Anpassung
  • Personalakquise – Personalverwaltung – Personalführung – Personalentwicklung

Bedarfe aus der Praxis zeigen

  • Längere Betreuungszeiten – die Nachfrage nach Mittags- und Ganztagsplätzen wächst – der Regelplatz bis Mittag ist ein „Auslaufmodell“. Damit steigt der Raumbedarf für Mittagstisch und Schlafplätze.
  • Der Bedarf an U3 Betreuung ist steigend
  • Der Bedarf an Integrationsmaßnahmen steigt
  • Der Wunsch nach mehr Kontinuität in der Betreuung ist erkennbar, altersübergreifende Gruppen in den Kitas sind gewünscht; von 0-6 Jahre in einer Kita
  • Das Interesse nach Alternativ-Konzepten (Natur-Kita) zeichnet sich ab
  • Steigender Personalbedarf in den Einrichtungen

Strategische Planungsschritte

Unser Ansatz war: Wir suchen intelligente Lösungen, um neben den zwei geplanten Großprojekten (Freibad und Bahnhof) den Neubau einer 4-gruppigen Kita in 2 Abschnitten zu realisieren.

Die Gesamtsituation der Kita-Platz-Entwicklung ist wie folgt: 7 Kindertageseinrichtungen sind in kommunaler Trägerschaft. Dort stehen 419 Betreuungsplätze zur Verfügung. sechs Kindertageseinrichtungen sind in kirchlicher Trägerschaft. Dort stehen 344 Betreuungsplätze zur Verfügung.

Die Entwicklungen und Abstimmungen mit den kirchlichen Trägern sind erfolgt. Mit der Fortschreibung der Prognose-Daten aus dem Frühjahr (01.03.2021) ergibt sich derzeit folgender Bedarf:

In den kommunalen Einrichtungen haben wir voraussichtlich 86 Schulanfänger. Derzeit liegen uns 80 Anmeldungen für das Kiga-Jahr 2022/2023 vor. Die uns vorliegenden Anmeldungen sind nicht aussagekräftig. Die Erfahrung hat gezeigt, dass Eltern spät oder erst nach Aufforderung anmelden.

Auszug aus unseren Prognosedaten für die nächsten Kita-Jahre:

KitaJahr

Kapazität

Rechtsanspruch

Minimalbedarf

Maximalbedarf

2020

722

764

761

777

2021

747 *)

800

797

813

2022

747

824

820

837

2023

747

804

800

808

2024

747

812

817

825

 Dies bedeutet ein Delta von ca. 50 Plätzen.

*Mögliche Maßnahmen zur Erreichung unserer kurzfristigen Ziele – diese wurde bereits umgesetzt bzw. beauftragt

  • 2021 Betziesdorf zweite Gruppe wird mit 15 Kindern eingerichtet
  • 2021 wird in der Kita „Auf der Röthe“ das ehemalige Wohnhaus ausgebaut und eine vorübergehende weitere Gruppe eingerichtet, verbunden mit dem Ziel eines langfristigen Ausbaus zu einer Ganztags-Kita – Ziel Start 01.01.22
  • Sonnenscheingruppe an der Krabbelstube „Sonnenkinder“ um 2 Jahre bis zum 30.06.2023 verlängert
  • Nutzung weiterer Potentiale bei kirchlichen Trägern (Emsdorf freie Plätze)

Natürlich unter Einbindung der Kita-Leitungen, um die beste Lösung zu erarbeiten.

Maßnahmen zur Erreichung unserer langfristigen Ziele:

  • 2022/2023 Das Konzept der Natur-Kita wird umgesetzt. (Förderantrag ist genehmigt Fördersumme beträgt 260.000 €, bei einer Förderquote von 90 %))
  • 2023 wird die neue Kita „Am Hallenbad“ fertiggestellt und mit einem Familienzentrum ergänzt
  • Anschließend wird die Container Sonnenscheingruppe abgebaut
  • 2028 Der Mietvertrag für die Kita „Am Steinweg“ wird gekündigt

Perspektiven:

  • Qualitätsverbesserung unserer Einrichtungen mit Gebäuden aus den 60er/70er Jahren für die gestiegenen Anforderungen an die Kinderbetreuung und das Kindeswohl (Schlafmöglichkeiten/Essen-Verpflegung).
  • Sobald die Betreuungsbedarfe auf Grund des demografischen Wandels rückläufig sind wird in den Betreuungseinrichtungen Röthe, Brand und Alsfelder Straße die Gruppenanzahl reduziert. Räumliche Ressourcen werden frei, der Qualitätsverbesserung und den heutigen Anforderungen entsprechend kann Rechnung getragen werden.
  • Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, um das Ganztagsangebot auszuweiten.
  • Sukzessiv werden in den Kitas altersübergreifende Gruppen gebildet. Die Rahmenbetriebserlaubnisse erlauben uns, flexibel auf die Bedarfe in den Kitas zu regieren.
  • Räumlichkeiten in den Kitas können ggf. auch zu Treffpunkten im Quartier werden

Die perspektivischen, mittel- und langfristigen Ziele sind in der Kita-Arbeitsgruppe diskutiert und „vereinbart“ worden.

So schaut’s aus mit den mittelfristigen und langfristigen Zielen

Kita „Am Hallenbad“

Mit Beschluss vom 14.12.2020 hat das Kirchhainer Stadtparlament mit Mehrheit beschlossen, dass am Standort Hallenbad eine 4-gruppige Kita in 2 Abschnitten gebaut wird, um den notwendigen zusätzlichen Platzbedarf zu sichern. Die Aufteilung in 2 Bauabschnitte war der genannten Überlegung geschuldet, die Großprojekte Sanierung des Bahnhofes, Sanierung des Freibades und Neubau der Kita finanziell leisten zu können.

Durch die Verteuerung der Freibadsanierung und der damit verbundenen Suche nach neuen Finanzierungsquellen und somit Verschiebung der Sanierung, schlägt die Verwaltung vor, den Kita-Neubau in einem Bauabschnitt durchzuführen. Dem Credo folgend – Kita-Betreuung und Schaffung der Plätze hat Priorität. Die notwendigen finanziellen Veränderungen hat die Verwaltung im Nachtragshaushalt 2021, eingebracht am 17.05.2021, dargestellt. Die Umsetzung in einem Bauabschnitt ist die einzige Änderung seitens der Verwaltung, die nun durch den beantragten Sperrvermerk blockiert werden soll.

Die Verwaltung hatte diesen Standort aus vielerlei Gründen vorgeschlagen und hält diesen aus vielen Gründen weiterhin für den bestmöglich verfügbaren Standort:

  • Ausreichend großes Grundstück>4000 qm verfügbar; keine alternative städtische Fläche vorhanden
  • Dezentrale Verteilung unserer Kitas über das Stadtgebiet (Alsfelder – Röthe – Brand – Freibad - Hallenbad – Steinweg)
  • Gute Lage nahe der Wohngebiete entlang der Kasseler Straße und Röthe 0 bis 3, Fußgängerschutzanlage und –Überwege vorhanden.
  • Gute umliegende Infrastruktur – Kooperationsoptionen mit Berufsschule und AWS – z.B. Hauswirtschaft; Sportanlagen des Kreises; ÖPNV-Busse, Hallenbad
  • Gute Erreichbarkeit und Verkehrsanbindung mit ausreichenden Parkplätzen auf dem Gelände,geschützt innerhalb einer Tempo-30-Zone mit ortsnaher stationärer Geschwindigkeitsüberwachung. Lediglich moderate Erhöhung der Verkehrsbewegungen von max. 100-200/Tag an unterschiedlichen Öffnungs- und Schulzeiten Kita/Schule/Hallenbad
  • Familienzentrum in die Nähe der Schulen, um Leistungsangebot mit den Schulen zu verknüpfen
  • Nähe zur Naherholung SandfangLambern, Stadtwald, Eichhänzchen, Puppach, Hangelburg
  • Anbindung an die geplante Energieversorgung des Landkreises
  • Finanzielle Auswirkungen (Grundstück vorhanden, Erschließung vorhanden)

Aktueller Stand:

  • Als Grundlage der Planungen wurde der Entwurf des mit der DRK Mittelhessen kooperierenden Büros genommen. Diese wurde von dem Büro Integrale Planung fortgeschrieben. Haushaltsmittel in Höhe von ca. 60.000 €(LP1-4)wurden über eine überplanmäßige Ausgabe im Mai 2020 zur Verfügung gestellt. Die entsprechenden Entwürfe wurden eingereicht und genehmigt.
  • Für den Kita-Neubau gibt es einen rechtskräftigen Bebauungsplan. Anstehende Vergaben sind die Baugrunduntersuchung sowie die Vergabe der Leistungsphasen 5-9 HOAI).
  • Der Bau einer 4-gruppigen Kita Am Hallenbad bedingt vorbehaltlich der entsprechenden Mittelbereitstellung im ersten Nachtragshaushalt 2021 als ersten Schritt die Änderung des Förderantrages. Derzeit ist der Bau von 2 Gruppen beantragt mit dem nachrichtlichen Hinweis auf den Ausbau weiterer 2 Gruppen.
  • Nach Genehmigung des Ersten Nachtragshaushaltes durch die Aufsichtsbehörde kann die Ausschreibung und Vergabe erfolgen. Hierfür sind mind. 2 Monate anzusetzen.
  • Die reine Bauzeit für die Maßnahme ist unter normalen Umständen mit 18 Monaten zu kalkulieren.
  • Die Verwaltung rechnet mit einer Kostenschätzung von ca. 3,8 Millionen €. Die Kostenschätzung basiert auf dem Baukosteninformationsindex 2019 sowie einer eingepreisten Baupreiserhöhung von gegenwärtig 200 TSD € für die Verteuerung im Bereich des Holzmarktes. Da die Entwicklung der Baupreise gegenwärtig nicht nur auf dem Holzmarkt einen Anstieg verzeichnen, bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten.
  • Unser Antrag auf Zuwendung nach dem Landesinvestitionsprogramm „Kinderbetreuung“ 2020 – 2024 bzw. dem Bundesinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2020 – 2021 wurde durch den Landkreis fristgerecht an das RP Kassel übermittelt.
  • Durch erste Prüfung des Regierungspräsidium Kassel ergibt sich folgender Sachstand:
  • Aufgrund des Maßnahmenbeginns ist unser Vorhaben für eine Zuwendung aus dem Bundesinvestitionsprogramm 2020-2021 vorgesehen.
  • Im Antrag ist der voraussichtliche Maßnahmenabschluss am 30.06.2024 ausgewiesen. Gemäß Nr. 6.4 der aktuellen Richtlinie sind Investitionen in diesem Bundesprogramm jedoch bis zum 30.06.2022 abzuschließen. Aus diesem Grund sind Bauabschnitte zu bilden.
  • Für den ersten Bauabschnitt (von Maßnahmenbeginn am 01.06.2021 bis zum 30.06.2022) kann ein Antrag im Bundesprogramm 2020-2021 gestellt werden. Hier sind bei den Gesamtausgaben die Ausgaben für den kompletten Neubau der Kita aufzuführen und bei den zuwendungsfähigen Ausgaben nur die Ausgaben anzugeben, welche in dem genannten Zeitraum anfallen.Im zweiten Bauabschnitt sind alle zuwendungsfähigen Ausgaben in dem Zeitraum vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2024 aufzuführen. Diese Ausgaben können dann im Landesprogramm 2020 – 2024 gefördert werden. Die Gesamtausgaben bleiben weiterhin gleich.Sollten die zuwendungsfähigen Ausgaben im ersten Bauabschnitt bereits so hoch sein, dass die maximal mögliche Zuwendungssumme gewährt werden kann, muss kein zweiter Antrag im Landesprogramm gestellt werden.

Was sind die Alternativvorschläge der verschiedenen Fraktionen:

  • Nutzung des „Armenhauses“ – Antrag der CDU
    • Gesamtfläche 1.400 qm (+ städt. Gelände daneben 1.900 qm)
    • Kein Vorkaufsrecht; Verlegung der EAM Versorgungseinrichtungen
    • Erwerb der Fläche /Abriss des Gebäudes alternativ Umbau unter Beachtung von Denkmalhinweisen und über mehrere Etagen
    • Andienung über die Hauptverkehrsader direkt am Knotenpunkt Hindenburgstraße/Niederrheinische Straße
  • Nutzung des städtischen Grundstücks rechts neben dem Freibad mit Nutzung des Spielplatzes Freibad
    • Größe des Grundstücks ca 900 qm – maximal eine Gruppe bei Ausnutzung des Grundstücks für kindgerechtes Außengelände.
    • Äußerst kritisch ist die Organisation (auch aus pädagogischer Sicht) des Spielplatzes im Freibad oder der Krabbelstube
  • Kauf des Grundstückes der Ev.Kirche in der Alsfelder Straße
    • Eigentum-Erwerb / langfristige Pachtverträge / aus früheren Gesprächen keine Verkaufsbereitschaft des Grundstücksbesitzers
    • Kita auch direkt an der Hauptstraße – Alsfelder Straße
    • Keine „Große-Kita“ – unser Konzept sind maximal 4 Gruppen und nicht mehr
  • Nutzung von Flächen im Freibad gegenüber der Krabbelstube
    • Reduktion von Freiflächen im Freibad – Qualitätsverlust und Raumverlust und ggfs somit reduzierte Besucherzahlen
    • Schwierigere bauliche Umsetzung da Hanglage, neue Planung notwendig.
  • Dezentrale Nutzung von Einrichtungen in Emsdorf (Erwerb und Umbau der Schule) und Nutzung der alten Schule/Multifunktionales Haus in Betziesdorf
    • Bedarf wird mehrheitlich in der Kernstadt nachgefragt
    • Beschlusslage MFH Betziesdorf
    • Kein weiterer Bedarf in Emsdorf
  • Bau „grüne Wiese“
    • Bisher unklar, in welcher Richtung die nächste Bauentwicklung in der Kernstadt weitergeht – Abstimmung im Rahmen der Verabschiedung des Regionalplans des RP

Auf die abenteuerliche Argumentation der FDP Kita – Am Hallenbad neben Chlorgasanlage gehe ich nicht ein – siehe ihre eigenen Vorschläge und Vorschläge der Grünen - Freibad

 

Mit dem Sperrvermerk und der Schaffung von 4 dezentral oder zentral (was heißt das überhaupt?) zu schaffenden Gruppenräumen, wird der Qualitätsverbesserung und den Anforderungen der Eltern und Kinder nicht Rechnung getragen

  • Verbesserung der Infrastruktur in der Kita (Schlafplätze)
  • Bistro/ Verpflegung in den Fluren beenden
  • Individuelle Betreuungsangebote und Inklusion
  • Altersübergreifend von 0-6

 

Vier einzurichtende zusätzliche Gruppenräume bedeuten bis zu vier Verfahren mit allen notwendigen Abstimmungen mit Fachaufsicht, Baubehörden etc. und eine Verschiebung der Verfügbarkeit der Plätze von mindestens einem Jahr, sofern man nicht auf modulare Elemente zurückgreift. Dies wollen wir aus Sicht der Verwaltung nicht empfehlen. Zudem ist auf Grund des Sperrvermerkes neue Förderanträge zu stellen, deren Bescheidung ungewiss ist.

Der Bürgermeister sieht gemeinsammit der Verwaltung daher zu dem vorgeschlagenen Standort am Hallenbad keine tatsächliche Alternative.

Nachrichtlich Status - Naturkita „Maus‘scher Garten“

  • Um die räumliche und Betreuungs-Qualität für die Kita Am Steinweg zu verbessern, war unsere Idee über eine Naturgruppe für Entlastung zu sorgen. Ziel war die Einbindung des Maus‘schen Gartens. Von Seiten des RP wurde angekündigt unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen eine wasserrechtliche Genehmigung zu erhalten. Auf dieser Basis haben wir einen Förderantrag „Soziale Integration im Quartier“ gestellt, der eine 90% Förderung der Umgestaltung vorsieht. Der Förderantrag mit einer Summe von rund 260.000 € und einer anrechenbaren Fördersumme von 243.000 € wurde bestätigt.
  • Seitens des Landkreis und der UNB gibt es jedoch Bedenken, eine Genehmigung für die Einrichtung einer Naturkita im Maus’schen Garten in einem förmlich festgelegten Überschwemmungsgebiet ohne einen Bebauungsplan zu erteilen. Dieses Verfahren muss nun initiiert werden, was aber zu einer Verzögerung von gut einem Jahr auf 2022/2023 (kein Start von Naturgruppen im Winter) führen wird. Gespräche mit dem Fördergeber zur Verschiebung der Maßnahme sind zu führen.